Green Chili Productions / Photo-Aigner
Inhaber: Alfred Aigner
Kaiserschützenstraße 10, Top 18, 5020 Salzburg, Österreich
UID ATU81930957
Stand: 5. August 2026. Diese Bedingungen gelten, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist — der Einzelvertrag geht diesen AGB immer vor.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge zwischen Alfred Aigner (Marke Photo-Aigner) und seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Wird für einen Auftrag ein eigener Vertrag geschlossen, gehen dessen Regelungen diesen AGB vor.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, durch Annahme eines Angebots per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
Erbracht werden Leistungen der Fotografie: Vorbereitung und Durchführung des Shootings, Bildauswahl sowie Entwicklung und Retusche der ausgewählten Aufnahmen. Der konkrete Umfang, die Termine und der Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Korrekturschleifen: Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife wird mit 250,– € verrechnet.
Beigestellt werden von der Auftraggeberseite die abgebildeten Personen, Räumlichkeiten und Objekte samt der erforderlichen Zutritts- und Einverständniserklärungen. Kommen wesentliche Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig zustande, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand verrechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen — der genannte Betrag ist der Endbetrag.
Bei Aufträgen ab 1.000,– € erfolgt die Zahlung in zwei Raten: 50 % sind mit Vertragsunterzeichnung fällig, die Restzahlung nach Abnahme und vor Übergabe der finalen Dateien. Die Planung beginnt mit Vertragsunterzeichnung, das Shooting erst nach Eingang der ersten Rate. Kleinere Aufträge werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung werden ausschließlich Ansichtsfassungen mit Wasserzeichen übergeben.
Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Danach erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die zeitlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck (insbesondere eigene Website, Social Media, Inserate, Presse).
Bearbeitungen über plattformübliche Zuschnitte hinaus bedürfen der Zustimmung — das Bild bleibt in seiner Aussage geschützt (Entstellungsverbot). Das Urheberrecht verbleibt bei Alfred Aigner; eine Nennung als Urheber ist bei Veröffentlichung erwünscht und bei redaktioneller Nutzung erforderlich.
Eigenwerbung: Alfred Aigner darf Ausschnitte der Arbeit für eigene Referenz-, Portfolio- und Showreel-Zwecke verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei vertraulichen Projekten oder auf Wunsch unterbleibt das — ein entsprechender Hinweis genügt.
Termine werden einvernehmlich fixiert; auf Wunsch wird ein Ersatztermin mitvereinbart.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt sicher, dass an beigestellten Inhalten (Musik, Logos, Texte, Räumlichkeiten, abgebildete Personen) keine Rechte Dritter entgegenstehen, und stellt Alfred Aigner von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vereinbarten Nutzung entstehen. Für Aufnahmen mit erkennbaren Personen sind Einverständniserklärungen erforderlich; entsprechende Vorlagen werden auf Anfrage bereitgestellt.
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen. Die Stadt Salzburg liegt in der Kontrollzone des Flughafens; dort ist jeder Flug freigabepflichtig, auch mit Fluggeräten unter 250 Gramm. Luftaufnahmen werden je Standort vorab geprüft und nur zugesagt, wenn sie genehmigungsfähig sind. Wird eine Freigabe versagt, entstehen dadurch keine Mehrkosten, und es wird eine Alternative vom Boden angeboten.
Geliefert werden die vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder als hochauflösende Dateien; unbearbeitete Rohdateien werden nicht herausgegeben. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu melden. Es besteht Anspruch auf Verbesserung im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen.
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Datenverlust, technische Ausfälle, höhere Gewalt und Witterungseinflüsse wird nicht gehaftet. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.
Hinterlass Name & Kontakt – Alfred meldet sich persönlich bei dir.